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Schiedsstelle nach § 18a KHG

Die Schiedsstelle nach § 18 a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wird von der Landeskrankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen gebildet. Sie besteht aus einem neutralen Vorsitzenden sowie aus jeweils sieben Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen. Die Schiedsstelle wird bei budget- bzw. krankenhausentgeltrechtlichen Streitfällen auf Antrag einer Vertragspartei (Krankenhaus oder Krankenkasse) tätig. Sie entscheidet auf Antrag einer Vertragspartei auch über die Festsetzung des Landesbasisfallwertes.

Kontakt

 

Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 18a KHG
c/o Niedersächsische Krankenhausgesellschaft e. V.
Frau Andrea Bunde

Postfach 4449

30044 Hannover

Telefon:0511 307 63-60

Telefax:0511 307 63-11

E-Mail:  Schiedsstelle@nkgev.de