Schiedsstelle nach § 18a KHG
Die Schiedsstelle nach § 18 a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wird von der Landeskrankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen gebildet. Sie besteht aus einem neutralen Vorsitzenden sowie aus jeweils sieben Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen. Die Schiedsstelle wird bei budget- bzw. krankenhausentgeltrechtlichen Streitfällen auf Antrag einer Vertragspartei (Krankenhaus oder Krankenkasse) tätig. Sie entscheidet auf Antrag einer Vertragspartei auch über die Festsetzung des Landesbasisfallwertes.
Kontakt
Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 18a KHG
c/o Niedersächsische Krankenhausgesellschaft e. V.
Frau Andrea Bunde
Postfach 4449
30044 Hannover
Telefon:0511 307 63-60
Telefax:0511 307 63-11
E-Mail: Schiedsstelle@nkgev.de