Ausbildung

Zum 01.01.2020 tritt das Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft und bereits im Jahr 2019 greifen erste Regelungen aus diesem Gesetz und der dazugehörigen Pflegeberufe- Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).

Durch das Inkrafttreten des PflBG werden die Ausbildungskosten der neuen generalistischen Pflegeausbildung über einen neu aufzubauenden Pflegeausbildungsfonds finanziert.

Der bereits bestehende Ausbildungsfonds nach §17a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wird um die Ausbildungsgänge Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sukzessive abgebaut, jedoch für die übrigen Ausbildungsgänge nach §2 Nr. 1a KHG in Verwaltung durch die NKG weitergeführt.

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen sowohl Informationen zu dem Ausbildungsfonds nach §17a KHG, als auch über den Pflegeausbildungsfonds nach dem PflBG zur Verfügung.