Weitere Budgetkürzungen durch geplante Gesetzesänderung

(Hannover) Eine beabsichtigte Gesetzesänderung soll zu einer faktischen Budgetkürzung der Krankenhäuser im Jahr 2015 führen. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag planen für das Jahr 2015 durch die Abschaffung der bundeseinheitlichen Vorgabe des aktuellen Versorgungszuschlags die finanzielle Situation der Krankenhäuser weiter zu verschlechtern, obwohl im Koalitionsvertrag zugesagt wurde, die Finanzierung der Krankenhäuser langfristig verlässlich sicherzustellen.

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