„Niedersachsen sucht den Stationsapotheker“

Hannover. Mit einer symbolischen Stellenanzeige suchen die niedersächsischen Krankenhäuser 180 Stationsapotheker. Damit wollen sie auf eine in ihren Augen nicht realisierbare geplante Änderung des neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) aufmerksam machen. Denn auf dem Arbeitsmarkt sind diese Stationsapotheker nicht verfügbar.

Mit dieser Stellenanzeige im Großformat sowie 180 lebensgroßen Pappfiguren führen die Krankenhäuser den Mitgliedern des Sozialausschusses des Niedersächsischen Landtags anlässlich der heutigen Beratung zum NKHG noch einmal diese Unmöglichkeit plastisch vor Augen.

„Die Krankenhäuser werden in spätestens drei Jahren gegen dieses Gesetz verstoßen müssen“, ist sich Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), sicher. Die verbindliche flächendeckende Einführung von Stationsapothekern sei selbst in der geplanten Übergangszeit objektiv nicht umsetzbar.

Der Einsatz von Stationsapothekern kann zwar auch aus Sicht der Krankenhäuser die Arzneimitteltherapie-Sicherheit erhöhen und ist ein Instrument zur strukturellen Verbesserung der medizinischen Versorgung. Die mit dem NKHG in den Vordergrund gestellte Erhöhung der Patientensicherheit (mit dem Fokus auf die Abwehr kriminellen Missbrauchs von Arzneimitteln) wird durch dieses Instrument hingegen nicht erreicht.

„Der Personaleinsatz liegt in der Verantwortung des Krankenhausträgers. Eine Berufsgruppe wie die Apotheker durch gesetzliche Eingriffe zu privilegieren, geht zulasten des übrigen Personals“, weist der Vorsitzende der NKG, Dr. Hans-Heinrich Aldag, auf einen weiteren Knackpunkt hin. „Die niedersächsischen Krankenhäuser werden durch die Vorgabe gegenüber den übrigen Krankenhäusern im Bundesgebiet benachteiligt: Mehrkosten für Stationsapotheker sind nicht in den bundeseinheitlich geltenden Fallpauschalen enthalten.“ Eine Finanzierung durch das Land sei nicht vorgesehen. Die Krankenkassen lehnen eine Übernahme der Kosten ab. Die Krankenhäuser müssten die zusätzlichen Stellen laut Dr. Aldag dann selbst finanzieren. Das bedeute dann jedoch einen Personalabbau an anderer Stelle.

„In Zeiten von Fachkräftemangel und unzureichender Finanzierung der Personalkosten ist eine Zusatzbelastung durch die Vorgabe von gesondertem Personal, ausschließlich für das Land Niedersachsen, im Rahmen eines Fallpauschalensystems systemwidrig“, so der NKG-Vorsitzende.

Die Sicherheit ihrer Patienten steht für die niedersächsischen Krankenhäuser und deren Beschäftigte an erster Stelle. Gerade deshalb beziehen sie Stellung gegen eine Gesetzesnorm, die nicht erfüllbar ist und nicht zur Patientensicherheit beiträgt. Sie fordern als echten Beitrag des Gesetzgebers zur Patientensicherheit mehr Zeit für Patienten und weniger Bürokratie.

Weitere Informationen:

  • Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG (0511) 3 07 63-0
  • Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511) 3 07 63-0
  • Marten Bielefeld, stv. Geschäftsführer der NKG (0511) 3 0763 49

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