Krankenhausreform: Kommunen und NKG appellieren an Ministerpräsident Weil

Hannover 15.11.2024

Die niedersächsischen Kommunen und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) haben Ministerpräsident Stephan Weil aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Niedersachsen am 22. November im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmt, um dringend notwendige Verbesserungen an der Krankenhausreform zu ermöglichen. In einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten beklagen Kommunen und Krankenhäuser konzeptionelle und gesetzgeberische Defizite der Reform.

„Das vom Bundestag beschlossene Gesetz erweist sich als praxisuntauglich. Die Interessen der Länder, Krankenhäuser und Kommunen sind nicht ausreichend berücksichtigt“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der NKG, Rainer Rempe. „Voraussetzung für ein Gelingen der Krankenhausreform ist die klare Lösung der Finanzierungsfrage, um einen planvollen Einstieg in den Strukturwandel zu gewährleisten“, ergänzt der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips.

In dem offenen Brief verweisen Kommunen und Krankenhausgesellschaft darauf, dass Ministerpräsident Weil am 5. Juli 2024 im Zuge der ersten Beratung der Krankenhausreform im Bundesrat persönlich auf die dramatische Lage der Krankenhäuser hingewiesen und umfassende Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf gefordert hat. Diesem Nachbesserungsbedarf wird aus Sicht von Kommunen und Krankenhäusern, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Fragen, bislang nicht hinreichend Rechnung getragen. Angesichts der hohen Defizite der Kliniken unterstreichen die Verbände, dass es ohne einen Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 durch die Anhebung der Krankenhausvergütungen um 4 Prozent keine den gesetzlichen Vorgaben gerecht werdende Finanzierung des laufenden Betriebs der Kliniken gibt. Zudem bemängeln sie, dass weiterhin eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirksamwerden der Reform fehlt. Der Vermittlungsausschuss ist daher für die Verbesserung des Gesetzes das probate und einzig verbliebene Mittel, betonen die Unterzeichner.

„Die Kommunen können keine dauerhafte Defizitabdeckung in einer Größenordnung leisten, die die kommunale Selbstverwaltung aushöhlt. Sie erwarten, dass das Land Niedersachsen sich wenigstens zur Hälfte an den entstandenen Lasten beteiligt. Der Bund verlagert eine ihm obliegende Aufgabe zunächst partiell auf die Länder. Er spekuliert darauf, dass Kommunen und Länder in ihrer Betroffenheit für die Menschen vor Ort helfend einschreiten werden. Dieses Vorgehen in einem für die Gesundheit und das Leben der Menschen existentiellen Bereich erachten wir verfassungsrechtlich und politisch für inakzeptabel“, kritisiert der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Marco Prietz.

„Anders als vom Bundesgesundheitsminister behauptet, wird es mit dieser Reform keine Entökonomisierung geben. Kliniken werden weder vom wirtschaftlichen Druck befreit, noch erhalten sie finanzielle Planungssicherheit. Stattdessen werden mit der sogenannten Vorhaltefinanzierung neue Fehlanreize gesetzt, die zu Leistungseinschränkungen für die Patientinnen und Patienten führen werden“, fasst der Vorstandsvorsitzende der NKG, Rainer Rempe, einen weiteren Kritikpunkt zusammen.

Weitere Informationen:

Ulrich Lottmann, 0511 879 53-18, medien@nlt.de  

Dr. Stephan Meyn, 0511 302 85-44, meyn@nsgb.de

Piet Schucht, 0511 307 63-19, schucht@nkgev.de

 

 

 

 

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