Krankenhäuser benötigen auch im zweiten Jahr der Pandemie finanzielle Sicherheit

29. Januar 2021

Krankenhäuser benötigen auch im zweiten Jahr der Pandemie finanzielle Sicherheit

2021 wird erneut Ausnahmejahr für die Kliniken – Kurzfristige Liquiditätshilfen und Budgetabsicherung durch Ganzjahresausgleich für flächendeckende Versorgung erforderlich

Hannover. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) schlägt Alarm: Derzeit erhält nur noch ein begrenzter Kreis der niedersächsischen Kliniken Ausgleichszahlungen aus dem aktuellen Rettungsschirm des Bundes. Zahlreiche Krankenhäuser haben nach den gegenwärtigen, äußerst kleinteiligen Regeln selbst dann keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn sie COVID-19-Patienten versorgen, bemängelt die NKG. Zudem laufe die bereits stark eingeschränkte Form der Unterstützung für die Krankenhäuser Ende Februar gänzlich aus.
 
Anders als in der ersten Welle der Pandemie ist die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser für das Jahr 2021 lückenhaft und unzureichend. Die bisherige Kopplung finanzieller Hilfen an feste Inzidenzwerte erweist sich nach Auffassung der NKG als zunehmend problematisch: Bei Unterschreiten einer vorgegebenen Inzidenz entfalle automatisch jeglicher Anspruch auf Ausgleichszahlungen – auch unabhängig davon, wie viele COVID-19-Patienten in einer Klinik tatsächlich versorgt werden. In diesem Zusammenhang erinnert die NKG an das Versprechen der Bundesregierung aus dem März 2020, wonach die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die Krankenhäuser in jedem Fall ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommen solle.
 
Die NKG schließt sich daher mit Nachdruck der Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) an, dass eine wirtschaftliche Absicherung aller Krankenhäuser für das gesamte zweite Jahr der Pandemie dringend erforderlich ist.

„2021 wird erneut ein Ausnahmejahr. Die Krankenhäuser benötigen eine verlässliche wirtschaftliche Perspektive, um auch künftig eine flächendeckende Versorgung in Niedersachsen sicherstellen zu können“, sagt Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG. Erforderlich sei „eine verbindliche Zusage der Politik, dass die Budgetabsicherung der Krankenhäuser 2021 wieder über einen Ganzjahresausgleich gewährleistet wird“.

Im ersten Jahr der Pandemie konnten die Krankenhäuser insgesamt noch auf einen solchen Ausgleich von Erlösen und Kosten vertrauen, doch dieses Instrument ist nun ausgelaufen. Angesichts der nach wie vor großen Anzahl von COVID-19-Intensivpatienten sei es „absolut nicht nachvollziehbar, dass verlässliche finanzielle Hilfen seitens der Politik gerade dann massiv eingeschränkt und selektiv angewendet werden, wenn sich die Belastung in den Krankenhäusern auf einem derart hohen Niveau bewegt“, so Dr. Aldag. Eine Rückkehr der Krankenhäuser zum Regelbetrieb ist nach Einschätzung der NKG derzeit nicht in Sicht.

„Die geltenden Vorgaben des Rettungsschirms werden der Realität in den Krankenhäusern nicht gerecht. Daran ändern auch die von Bundesgesundheitsminister Spahn angekündigten punktuellen Anpassungen nichts. Zahlreiche Kliniken in Niedersachsen drohen aufgrund der Pandemie bereits in nächster Zeit in wirtschaftliche Schieflage zu geraten“, ergänzt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. Dies gelte es mit kurzfristigen Liquiditätshilfen unbedingt zu verhindern. Über die erneute Einführung eines Ganzjahresausgleiches könne zudem sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser zu viel gezahlte Liquiditätshilfen später zurückzahlen, so Engelke.

Aufgrund der massiven zweiten Pandemie-Welle haben viele Kliniken ihren Betrieb erneut auf einen Krisenmodus umgestellt und Behandlungen zurückgefahren, um ihr Personal auf die Versorgung von COVID-19-Patienten zu konzentrieren oder krankheitsbedingte Personalausfälle zu bündeln. Zudem verzichten viele Patienten nach wie vor auf einen planbaren, aber mittelfristig notwendigen Krankenhausaufenthalt. In der Folge verzeichnen die Krankenhäuser in Niedersachsen erhebliche Erlösausfälle, während gleichzeitig Mehrkosten für den Infektionsschutz aufzuwenden sind. Von diesem Problem sind nach Angaben der NKG grundsätzlich alle Krankenhäuser im Land betroffen.

Die Corona-Pandemie wird die Krankenhäuser in Niedersachsen auch 2021 vor erhebliche Herausforderungen stellen. Nach Angaben der NKG befinden sich viele Kliniken seit nahezu einem Jahr in einer beispiellosen Ausnahmesituation, ohne dass eine schnelle Besserung absehbar ist. Insbesondere die Bewältigung der zweiten Welle der Corona-Pandemie war und ist für die Krankenhäuser mit großen personellen und wirtschaftlichen Belastungen verbunden.

Ergänzend zur wirtschaftlichen Absicherung ist nach Einschätzung der NKG in den Krankenhäusern daher eine schnellstmögliche Entlastung von überflüssiger Bürokratie erforderlich. Wie im Frühjahr 2020 sollten auch jetzt die Pflegepersonaluntergrenzen wieder ausgesetzt werden, um eine flexible Reaktion auf Belastungsspitzen zu ermöglichen. Zudem sei der Dokumentationsaufwand zu verringern und die Prüfquote des Medizinischen Dienstes auf 5 Prozent zu begrenzen. Auf diese Weise könnten aktuell dringend benötigte Kapazitäten für die Behandlung von Patienten geschaffen werden, teilt die NKG weiter mit.

Weitere Informationen:

- Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
- Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19)

Thielenplatz 3 - 30159 Hannover - www.nkgev.info

 

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen können auch auf der Internetseite der NKG in Dateiform unter    www.nkgev.de heruntergeladen werden

 

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