Alleingang des Bundes gefährdet Versorgungsqualität

Hannover 15.05.2024

Das Bundeskabinett hat heute den Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) kritisiert den Entwurf für die Krankenhausreform scharf und mahnt Nachbesserungen an.

„Der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach abgesegnete Gesetzentwurf geht vollkommen an den Bedürfnissen der Krankenhäuser, ihrer Mitarbeitenden und nicht zuletzt der Patientinnen und Patienten vorbei. Die radikalen Pläne zum Umbau der Krankenhauslandschaft sind praxisfern, fachlich unausgegoren und gefährden die hochwertige stationäre Versorgung der Bevölkerung. Bleibt es bei den vorgesehenen Regelungen sind Engpässe, lange Wartelisten und ungleiche Lebensbedingungen in Stadt und Land vorprogrammiert. Letzteres ist insbesondere für Flächenländer wie Niedersachsen nicht akzeptabel“, sagt Rainer Rempe, Vorsitzender der NKG. „Die Bundesländer haben zu Recht eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf verfasst und einstimmig umfassende Nachbesserungen seitens des Bundes eingefordert. Wir appellieren an die Niedersächsische Landesregierung, sich weiterhin vehement für Änderungen an dem Gesetzentwurf einzusetzen“, so Rempe.

Die Krankenhäuser in Niedersachsen erkennen die Notwendigkeit einer umfassenden Reform an und sind bereit für den Strukturwandel. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Kliniken Klarheit und eine verlässliche Perspektive erhalten. Genau diese verweigert der Bundesgesundheitsminister. Bis heute hat er trotz ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Bund und Ländern keine Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform vorgelegt. „Minister Lauterbach pocht gegenüber den Krankenhäusern auf maximale Transparenz, ist aber selbst nicht bereit, den Betroffenen und der Bevölkerung die Folgen seiner Reform aufzuzeigen“, so Rempe weiter.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf ist in wesentlichen Punkten ungenügend. Die geplante Vorhaltevergütung als Kernelement der Reform verursacht massiven Bürokratieaufwand, verfehlt aber nachweislich die selbst gesteckten politischen Ziele des Bundesgesundheitsministers (Entökonomisierung, Existenzsicherung, Entbürokratisierung, Spezialisierung). Die Vorhaltevergütung baut auf dem aktuell unzureichenden Finanzierungsvolumen auf und verteilt bestehende Mittel, die schon heute nicht die tatsächlichen Kosten abbilden, lediglich um. Eine auskömmliche Finanzierung und eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser werden auf diese Weise nicht erreicht.

„Die gebetsmühlenartig vorgetragene Behauptung des Bundesgesundheitsministers, Ziel der Reform sei die bestmögliche Qualität der Patientenversorgung, ist spätestens mit dem Vorliegen des Referentenentwurfs hinfällig geworden. Dieser zeigt eindeutig, worum es wirklich geht: Eine beispiellose Zentralisierung und systematische Schließung möglichst vieler als nicht bedarfsnotwendig erachteter Krankenhäuser. Insofern ist es nur konsequent – obwohl dramatisch falsch –, dass der Bundesgesundheitsminister den Kliniken den seit 2022 dringend benötigten Inflationsausgleich weiterhin verwehrt, selbst wenn dies zu unkontrollierten Schließungen von Abteilungen und Standorten sowie einer spürbaren Verschlechterung der Versorgungqualität führen wird“, sagt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Weitere Informationen:

- Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
- Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19 oder Mobil: 0160 / 224 74 57 )
 E-Mail: schucht@nkgev.de
 Thielenplatz 3 - 30159 Hannover - www.nkgev.info

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