Krankenhausreform gefährdet die Patientenversorgung
- Krankenhausreform 2015 -
Gesetz gefährdet die Patientenversorgung
(16.07.2015) Das als „Reformgesetz“ verkaufte Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) ist nach Analyse der Allianz für die Krankenhäuser in Niedersachsen enttäuschend und schockierend zugleich. Es löst keines der zentralen Probleme, belastet die Krankenhäuser mit einer neuen Bürokratiewelle und entzieht der stationären Ver-sorgung der Bevölkerung dringend notwendige Grundlagen.
Die Allianz betont, dass die niedersächsischen Krankenhäuser ein echtes „Mehr“ an Qualität in der Patientenversorgung selbstverständlich unterstützen. Für sie ist es seit Jahrzehnten ge-lebte Praxis, sich bei der Patientenbehandlung am höchstmöglichen Qualitätsstandard zu ori-entieren und diesen konsequent zu verbessern. Kein Verständnis besteht für die geplante Ber-liner Mogelpackung, auf der außen „Qualität“ steht, innen aber durchgängig Bürokratie, Mittel-kürzungen und Leistungsabbau enthalten sind. Vom Gesetzgeber werden Geld und Personal aus der Patientenversorgung abgezogen, um noch mehr Formulare auszufüllen, statt die Be-handlung in den Mittelpunkt der Reform zu stellen.
„Im Vorfeld der Reform wurden noch die richtigen Themen benannt“, erläutert der Vorsitzende der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerhard Tepe, „mit dem KHSG-Entwurf dreht sich jedoch die Spirale aus Unterfinanzierung, Personalabbau und Leistungsverdichtung noch schneller. Die Versorgung der Menschen im Lande wird weniger und schlechter. Kran-kenhäusern und besonders ihren Mitarbeitern /- innen schlägt offenes Misstrauen entgegen.“
Aus Sicht der Allianz widerspricht dieser Gesetzentwurf allen Versprechungen und Lippenbe-kenntnissen der Politiker, sich für eine Verbesserung der Versorgung einzusetzen. Im Gegen-teil: Die Finanzierung der laufenden Kosten wird erneut deutlich verschlechtert. Das betrifft insbesondere die vollständige Refinanzierung der durch Tarifabschlüsse bedingten Personal-kostensteigerungen. Das wohlklingende Programm zur Steigerung der „Pflege am Bett“ stellt weit weniger Mittel zur Verfügung, als den Krankenhäusern an anderer Stelle durch den Weg-fall des Versorgungszuschlags genommen wird. Und es wird ein Eigenfinanzierungsanteil von 10 % vorgeschrieben, der gerade von den Krankenhäusern nicht aufgebracht werden kann, die aus Geldmangel die Pflege personell ausdünnen mussten.
In Krankenhäusern fehlen nach Aussagen von ver.di 70.000 Beschäftigte in der Pflege. „Die Bundesregierung kennt die dramatischen Auswirkungen der Personalnot für Patienten, doch sie handelt nicht“, sagte Joachim Lüddecke von ver.di-Niedersachsen-Bremen. „Wir sind ent-setzt, dass die Bundesregierung die Gefährdung von Patienten wissentlich in Kauf nimmt.“ Das Pflegeförderprogramm des Bundes mit 1 bis 3,5 Pflegestellen pro Krankenhaus bringe den Patienten nicht die dringend notwendige Verbesserung der Versorgung.
Auch für die in Niedersachsen unstrittig bestehende Investitionslücke von 1,5 Mrd. Euro, bietet das Gesetz keine nachhaltige Lösung. Die Länder müssen sich ihrer Verantwortung stellen.
Die Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser fordert die Politik auf Bundes- und Landesebene eindringlich auf, mit der Reform eine vollständige Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Krankenhäuser sowie eine auskömmliche Finan-zierung der Investitionen zu schaffen, um so die Versorgung der Bevölkerung mit stationären Krankenhausleistungen sicher zu stellen. Zusätzliche Anforderungen müssen der Verbesserung der Patientenversorgung dienen, nicht der verdeckten Finanzierungskürzung oder Leistungsbeschränkung.
Weitere Informationen:
- Dr. Gerhard Tepe, Vorsitzender der NKG (0511) 3 07 63-0
- Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511) 3 07 63-0
- Marten Bielefeld, stv. Geschäftsführer der NKG (0511) 3 0763 49