Gesetzliche Hilfe für Krankenhäuser kann nur ein Anfang sein

Beitragsschuldengesetz ist ein erster zaghafter Schritt hin

zu einer verbesserten Krankenhausfinanzierung

05.07.2013 Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (Beitragsschuldengesetz) zeigt aus Sicht der Niedersächsischen Allianz für Krankenhäuser positi-ve Ansätze auf dem Weg zu einer angemessenen Finanzierung der Durchschnittskosten der Krankenhäuser. Vermisst wird aber eine nach-haltige Verbesserung der Finanzsituation.

Der Bundesgesetzgeber ist erkennbar bemüht, die Not der Krankenhäuser zu verringern. Immerhin werden einige Ansätze, die für eine – kurzfristige – Sta-bilisierung der Krankenhausfinanzierung dringend notwendig sind, und von Krankenhausseite wiederholt gefordert wurden, tatsächlich umgesetzt. Dazu gehören die Einführung des sogenannten Orientierungswertes als „Verhand-lungskorridor“ auf Bundesebene ab 2014 sowie der Ansatz, die Wirkung der doppelten Degression zu neutralisieren. Ebenfalls positiv ist, dass der Versor-gungszuschlag unmittelbar zahlungswirksam ausgestaltet wurde. Zudem ist die „kurzfristige“ Reaktion zu begrüßen.

Erreicht werden konnten diese ersten Verbesserungen der Krankenhausfi-nanzierung durch die zahlreichen Aktionen aller Beteiligten vor Ort, auf Lan-des- und Bundesebene, insbesondere auch durch die Niedersächsische Alli-anz für Krankenhäuser.

Es ist aber festzustellen, dass weder das Gesamtvolumen noch insbesondere das für 2013 prognostizierte Volumen die aktuelle Finanznot der Krankenhäu-ser entscheidend beheben. Tatsächlich wird den Krankenhäusern lediglich ein Teil der Kürzungen, die ihnen in den letzten Jahren aufgebürdet wurden, aus den u.a. dadurch angesammelten Überschüssen der Krankenkassen erstattet.

Die ausgewiesene Gesamtsumme von 1,1 Mrd. Euro auf Bundesebene er-scheint zwar auf den ersten Blick „hoch“, tatsächlich aber wird sie auf zwei Jahre verteilt und fällt zum großen Teil ab dem Jahr 2015 wieder weg. 

Ohnehin wird ein höherer Betrag ausgewiesen, als tatsächlich zur Verfügung steht. So wird der Versorgungszuschlag bei der Summe „doppelt“ einbezogen, obwohl er in den jeweiligen Jahren nur als „Einmaleffekt“ auftaucht. 

Für 2013 ist nur eine hälftige Refinanzierung der Tariflohnentwicklung ange-kündigt, die andere Hälfte müssen weiterhin die Krankenhäuser aus dem lau-fenden Betrieb heraus finanzieren. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser nach wie vor mit der fehlenden Refinanzierung der Tariflohnentwicklung aus den davor liegenden Jahren (Tarifschere) belastet. Ob im Jahr 2014 eine voll-umfängliche Finanzierung der Kosten/Tarifsteigerungen möglich sein wird, ist noch nicht gesichert.

Ein Teil des Hilfsprogramms soll für die Finanzierung der verschärften Hygieneanforderungen fließen. Das Geld wird damit zur Finanzierung neuer Aufgaben eingesetzt, nicht zur Schließung bestehender Finanzierungslücken.

n dem Maßnahmenpaket fehlt leider jeglicher Ansatz, das Problem der unzureichenden Finan-zierung dauerhaft zu lösen. Dies wird aber die konkrete Aufgabe in der Zukunft sein. 

Weil das Hilfspaket trotz der genannten Punkte für eine dauerhafte Lösung des Problems der Krankenhausfinanzierung unzureichend ist, besteht nach wie vor Handlungsbedarf für die Kran-kenhäuser.

Die Kernforderungen der Krankenhäuser bleiben damit nach wie vor:

  • Dauerhafte Regelungen für eine angemessene Finanzierung der Personal- und Sachkosten
  • Beseitigung von Ungerechtigkeiten und Fehlanreizen im Vergütungssystem.
  • Dauerhafte Abschaffung der doppelten Degression

 

Weitere Informationen:

  • Dr. Gerhard Tepe, Vorsitzender der NKG (0511) 3 07 63-0
  • Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511) 3 07 63-0
  • Marten Bielefeld, stv. Geschäftsführer der NKG (0511) 3 0763 49

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