Bundeshilfe für Krankenhäuser: Zu wenig und zu spät
Der Kabinettsentwurf zur Krankenhausfinanzierung
kann nur ein erster Schritt sein
Die Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser sieht im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Krankenhausfinanzierung einen ersten, aber leider noch völlig unzureichenden Schritt. Sie erkennt jedoch an, dass die Koalitionsparteien offenbar die Notlage der Krankenhäuser erkannt haben. In einigen Punkten ist man scheinbar bereit, nun wenigstens in die richtige Richtung zu gehen. Es fehlt aber der Ansatz, das Problem dauerhaft zu lösen.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Krankenhausfinanzierung vom 23. April 2013 sieht Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser vor.
Es ist aber festzustellen, dass mit dem Gesamtvolumen und insbesondere mit dem für 2013 prognostizierten Volumen die aktuelle Finanznot der Krankenhäuser nicht behoben wird. Sowohl das Gesamtvolumen als auch die Aufteilung auf die beiden Jahre müssen unbedingt geändert werden. Andernfalls setzt die Bundesregierung in großem Umfang Arbeitsplätze und eine flächendeckende Krankenhausversorgung der Menschen in Deutschland aufs Spiel.
Für 2013 ist zudem angekündigt, nur die Hälfte der tariflichen Lohnentwicklung zu finanzieren. Dabei sind die Krankenhäuser immer noch mit der fehlenden Refinanzierung der Tariflohnentwicklung aus den Vorjahren belastet. Die berechtigten Gehaltsforderungen der Mitarbeiter lassen sich mit diesem kosmetischen Akt der Bundesregierung
nicht einmal ansatzweise realisieren.
Das Entlastungsvolumen der Maßnahmen in den Jahren 2013 und 2014 wird im Papier mit insgesamt rund € 1,1 Mrd. berechnet. Damit wird die von den Krankenhäusern noch 2013 benötigte Hilfe allerdings bereits auf die Jahre 2013 und 2014 verteilt. Weiterhin ist zu befürchten ist, dass die von den Arbeitsgruppen angesetzte Summe der Versorgungszuschläge den Betrag von € 250 Mio. überhaupt nicht erreichen wird.
Durch die zeitlich starke Dehnung der Maßnahmen kommt die Hilfe für viele gefährdete Krankenhäuser vermutlich zu spät. Auffällig ist, dass mit Beträgen argumentiert wird, die dieses Jahr überhaupt nicht mehr bei den notleidenden Krankenhäusern ankommen können. Außerdem fehlt eine Perspektive für die Zeit ab 2015.
Grundsätzlich ist allerdings zu begrüßen, dass die Bundesregierung offensichtlich die Notlage der Krankenhäuser erkannt hat. Positiv zu vermerken ist auch, dass einige strukturelle Ansätze erkennbar sind, die für eine Stabilisierung der Krankenhausfinanzierung dringend notwendig sind. Dazu gehört die geplante Einführung eines vollen Kostenorientierungswertes als Verhandlungskorridor auf Bundesebene ab 2014. Ebenso wird der Ansatz, die Wirkung der doppelten Degression zu neutralisieren, begrüßt.
Weil das angekündigte Hilfspaket jedoch noch unzureichend und auch keineswegs in „trockenen Tüchern“ zu sehen ist, besteht nach wie vor Handlungsbedarf für die Krankenhäuser.
Nach wie werden aber die Kernforderungen der Krankenhäuser nicht erfüllt:
- Dauerhafte Regelung für eine Tarifausgleichsrate, mit der die Tarifsteigerungen tatsächlich finanziert werden.
- Entsprechende Regelung zur Finanzierung der erheblichen Kostensteigerungen unter anderem durch einen deutlichen Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien.
- Berücksichtigung eines sachgerecht ermittelten Kostenorientierungswertes ab 2014.
- Aufhebung der Verdoppelung der Mehrleistungsabschläge des Jahres 2013 und Abschaffung der doppelten Degression.
Langfristige Ziele einer Neuregelung müssen sein:
- Angemessene Finanzierung der Personal- und Sachkosten
- Beseitigung von Ungerechtigkeiten und Fehlanreizen im Vergütungssystem
Weitere Informationen:
- Dr. Gerhard Tepe, Vorsitzender der NKG (0511) 3 07 63-0
- Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511) 3 07 63-0
- Marten Bielefeld, stv. Geschäftsführer der NKG (0511) 3 0763 49