Ausbildung

Hebammenausbildung - Vertragsmuster vPE - Praxispartnerin

Im Rahmen des Hebammenstudiums sind von der studierenden Person Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder hebammengeleiteten Einrichtungen (HgE) zu absolvieren. Gemäß § 16 Abs. 2 HebG hat die für die Durchführung des berufspraktischen Teils des Studiums verantwortliche Einrichtung (vPE) zur Durchführung dieser Praxiseinsätze eine Vereinbarung mit einer freiberuflichen Hebamme / HgE zu schließen.

Um den Krankenhäusern, die im Rahmen des Hebammenstudiums vPE sind, ein Muster für eine solche Kooperationsvereinbarung an die Hand zu geben, wurde auf Bundesebene ein zwischen DKG und dem Deutschen Hebammenverband (DHV) abgestimmtes Vertragsmuster (Anlage) erarbeitet.

Die Vereinbarung wird mit Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) wirksam. Entgegen der bisherigen Befristung der Rahmenvereinbarung auf ein Jahr wird die nun getroffene Vereinbarung eine unbefristete Laufzeit haben (§ 3 der Rahmenvereinbarung).