Krankenhausreform endlich auf dem richtigen Weg

Krankenhausreform endlich auf dem richtigen Weg

Die geplanten Kürzungen sollen zurückgenommen werden

Hannover, 05. Oktober 2015. Mit Erleichterung haben die Krankenhäuser in Niedersachsen die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am Freitag beschlossenen Eckpunkte zur Verbesserung der Krankenhausreform aufgenommen. „Die große Not der Krankenhäuser findet endlich Gehör", bewertet der Vorsitzende der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), Dr. Gerhard Tepe, die vorgestellten Veränderungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf für die geplante Krankenhausreform 2016.

Die drastischen finanziellen Kürzungen, die der Entwurf für die Krankenhausreform 2016 zunächst beinhaltete, sollen nach dem Willen der Bund-Länder-AG wieder gestrichen werden. „Für die Krankenhäuser bedeutet das, dass ihnen künftig doch wieder Luft zum Atmen zugestanden wird", stellt Dr. Tepe fest. Der bisherige Gesetzentwurf hätte zu Krankenhausschließungen und weiteren - deutlichen - Verschlechterungen der Arbeits-bedingungen für die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern geführt.

Kernpunkt der Verbesserung ist insbesondere, dass bundesweit 500 Mio. Euro (Niedersachsen: ca. 45 Mio. Euro), die die Krankenhäuser bislang über einen sogenannten Versorgungszuschlag erhielten, nicht gestrichen werden, sondern in Form eines Pflegezuschlags erhalten bleiben sollen.

Außerdem soll die seit Jahren immer weiter auseinander gehende „Tarifschere“ (Finanzierungslücke zwischen tarifbedingten Personalkostensteigerungen und Preiszuwächsen für stationäre Krankenhausleistungen) durch eine sogenannte „Tarifausgleichsrate“ zumindest anteilig geschlossen werden.

 Mit diesen Maßnahmen sowie der ebenfalls vorgesehenen Förderung zusätzlicher Pflegekräfte und Hygienefachkräfte hätte nach Einschätzung von Dr. Tepe auch die von der Koalition ausgerufene Qualitätsoffensive eine realistischere Basis. „Qualität im Krankenhaus bedeutet in erster Linie Zuwendung und Zeit. Hierfür müssen dann auch die Rahmenbedingungen stimmen. Und das bedeutet, dass wir ausreichend Personal in den Krankenhäusern benötigen“.

Es bleibt zwar bei den geplanten Vergütungsabschlägen für jene Krankenhäuser, die steigende Patientenzahlen verzeichnen. Diese sollen aber von den bisher absolut überzogenen Größenordnungen auf ein - immer noch schmerzliches Maß - reduziert werden.

Zu begrüßen ist weiterhin, dass die Investitionsmittel aus dem „Strukturfonds“ auf Initiative der Niedersächsischen Sozialministerin auch über einen längeren Zeitraum für die Finanzierungskosten von Krankenhausbauten eingesetzt werden können, sodass anstelle von 94 Mio. Euro bis zu 400 Millionen Euro für Investitionsmaßnahmen in Niedersachsen zur Verfügung stehen würden.

Trotz der nun abgestimmten Verbesserungen am Entwurf gibt es nach Auffassung der NKG noch weitere „ungelöste Probleme“. Es bleibt dabei, dass ein Konzept für eine nachhaltige Investitionsfinanzierung durch die Länder fehlt. Auch die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung in den Kliniken muss langfristig erheblich verbessert werden. Außerdem ist noch unklar, ob die geplanten Qualitätsverbesserungen nur eine weitere Ausweitung bürokratischer Kontrollen und Dokumentationen verursachen oder tatsächlich durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen eine Steigerung der Motivation und Leistungsfähigkeit der hoch engagierten Mitarbeitenden in den Krankenhäusern ermöglichen werden.

„Dass die Politik nun endlich in den wichtigen Punkten auf die Sorgen der Menschen in den Krankenhäusern eingegangen ist, verdanken wir insbesondere dem außerordentlichen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, stellt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke fest. „Vor knapp zwei Wochen gingen niedersachsen- und bundesweit tausende Klinikmitarbeiter aus Protest gegen die ursprünglich geplante Reform auf die Straße. Wir konnten im Schulterschluss mit allen Menschen, die sich in den Krankenhäusern und für die Häuser engagieren, die erheblichen Mängel des alten Gesetzesplans aufdecken und konkrete Verbesserungen einfordern.“

Wichtig ist aus Sicht der NKG nun aber, dass die Eckpunkte im Gesetzestext eindeutig formuliert werden. „In der praktischen Umsetzung kann der Teufel immer noch im Detail stecken. Das lehrt uns die Erfahrung mit zahlreichen Krankenhausreformen, die wir schon hinter uns haben“, weiß Engelke. „Das heißt“, so Engelke weiter, „dass wir weiter am Ball bleiben werden, bis die versprochenen Verbesserungen auch in unseren Krankenhäusern ankommen, denn die Beschlüsse der Bund-Länder-AG müssen immerhin noch das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat passieren“.

Weitere Informationen:

  • Dr. Gerhard Tepe, Vorsitzender der NKG (0511) 3 07 63-0
  • Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511) 3 07 63-0
  • Marten Bielefeld, stv. Geschäftsführer der NKG (0511) 3 0763 49

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